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Ausgabe Dezember 2011

LDS-Taxen wildern in Berlin!



Wer in Berlin Taxifahrer werden will, muss erst einmal die Hürde der F.z.F.-Prüfung nehmen. Die Latte hängt hierbei hoch und wer sie überspringen will, muss auf jeden Fall einen oder sogar mehrere Anläufe, je nach Vorbereitung, nehmen.
Wollen wir unseren Kunden eine qualitativ hohe Dienstleistung Taxi bieten, ist eine gute Ortskenntnis eine von mehreren unabdingbaren Voraussetzungen.

Im Zuge der brodelnden Gerüchteküche um den neuen Flughafen BER dachten sich einige ganz Schlaue, die Ortskundeprüfung für LDS abzulegen, sich dann auf eine LDS-Taxe zu setzen und zu hoffen, dass durch Bildung eines gemeinsamen Pflichtfahrgebietes Berlin-Schönefeld der LDS-Schein auch in Berlin anerkannt werden könnte. Daraus wird nun nichts, da weiterhin gilt: Nur wer in Berlin erfolgreich die F.z.F-Prüfung ablegt, kann im Berliner Pflichtfahrgebiet als Taxifahrer in einem Berliner Taxibetrieb seine Arbeit aufnehmen. Nun gibt es im Taxigewerbe kaum eine Regelung, die nicht irgendwie zu umgehen ist. Zunehmend ist festzustellen, dass LDS-Taxen mit beleuchteter Fackel durch Berlin fahren und hin und wieder Fahrgäste aufnehmen. Tendenz steigend! Das ist ein klarer Bruch der gültigen Vereinbarung zwischen Berlin und LDS. Die sieht ausschließlich vor, dass Berliner Taxen sich am Flughafen Schönefeld bereitstellen können und LDS-Taxen mit den in der Konzessionsurkunde vermerkten Sonderstandorten Schönefeld und Tegel sich am Flughafen Tegel zur Fahrgastaufnahme aufhalten können. Die Berliner Gewerbevertretungen setzten sich für klare Regelungen des Taxenverkehrs am künftigen Flughafen BER ein. Wir dringen seit Monaten darauf, dass LDS-Fahrer, die nach Berlin fahren, über einen Nachweis der Ortskenntnisse für Berlin verfügen.

Verstärkt wurde die Fahrgastaufnahme von LDS-Taxen in Berlin durch das Geschäftsgebaren von myTaxi. Immer wieder war festzustellen, dass Fahraufträge in Berlin auch an LDS-Taxen im Berliner Pflichtfahrgebiet vergeben wurden. Dass stellte einen klaren Verstoß gegen grundlegende Regeln eines festgelegten Pflichtfahrgebietes dar. Wir forderten die Verantwortlichen von myTaxi in Berlin auf, die Regeln für das Pflichtfahrgebiet Berlin zu respektieren. Am 2. Dezember 2011 unterrichtete uns Herr Müller von myTaxi, dass generell keine Aufträge mehr an LDS-Taxen in Berlin vermittelt werden. Nachdrücklich vertritt die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. die Auffassung, Verträge nur mit Unternehmern abzuschließen und nicht mit Fahrern. Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind durch Arbeitsverträge an ihre Unternehmerinnen und Unternehmer gebunden und sollten nicht nach Gutdünken über die ihnen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellten Fahrzeuge verfügen.

Die Berliner Gewerbevertretungen sind keine Kontrollbehörden. Zuständig als Aufsichtsbehörde für das Taxigewerbe und die Einhaltung der Regeln ist das LABO. Wir sehen in den angesprochenen Problemen und in anderen Bereichen einen deutlichen Handlungsbedarf. In diesem Zusammenhang werden wir beim neuen Senat darauf drängen, endlich die notwendigen Personalstellen für das Taxigewerbe beim LABO einzurichten und zu besetzen.

Im kommenden Jahr 2012 werden grundlegende Entscheidungen fallen. Das betrifft den Taxenverkehr am Flughafen BER, die Tarifpolitik, die Stellplatzproblematik und Fahrgastaufnahme am Hauptbahnhof und am Bahnhof Südkreuz sowie die Durchführung der Ortskundeprüfung.

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein friedvolles Weihnachtsfest, einen fröhlichen Jahreswechsel und natürlich eine stets gut gefüllte Kasse.

Uwe Gawehn

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